BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG - Ihr Einkommensschutzbrief

... springt als 2. Gehalt ein, wenn uns die Gesundheit im Stich läßt.
  •  je jünger (Eintrittsalter) desto preiswerter
  • Achtung: keine Verträge von „Versicherungsneulingen““ abschließen
  • 2001 haben alle Versicherungen ein überarbeitetes Bedingungswerk herausgebracht 
  • Billiganbieter haben oft keine ausreichende Kapitalgröße und oftmals auch nur ein gutes Bedingungswerk kopiert und im Leistungsfall hat man das Nachsehen
                                                        
 

WICHTIG

  • beantworten Sie im jedem Fall die Gesundheitsfragen genau und ehrlich, wenn nötig auf einem Extrablatt
  • verzichten Sie auf Karenzzeiten
  • wer jung ist, sollte bis Endalter 65 wählen, reifere Herren und Damen bis Endalter 60
  • Ihr Einkommen (Netto) sollte zwischen 70-80 % im Leistungsfall gedeckt sein
  • wenn Sie einen Vertrag zu DM-Zeiten bereits abgeschlossen haben (ohne Dynamik), dann auf keinen Fall den   Altvertrag erhöhen (gilt als Neuvertrag und auf Grund des höheren Eintrittsalter wesentlich teurer)
  • darum: besser einen „Ergänzungsvertrag“ für die noch benötigte Höhe erwerben
  • hat sich der Gesundheitszustand verändert – wichtig! - keinen Versicherungswechsel mehr vornehmen
  • im Leistungsfall helfen wir Ihnen gern beim Ausfüllen der Unterlagen

Vielen Kunden konnten wir bei BU- Leistungsansprüchen erfolgreich helfen! 

 

 Ihre persönliche Anfrage:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

   

 


© Copyright 2010 by E.Lentzner * all rights reserved by MY POI Grafk und Webdesign
 Kröpeliner Str. 5 * 18055 Rostock * Tel.: 0381-49 68 989